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Whistleblowing
Whistleblowing

„Whistleblowing“ - Das System zur Meldung von Verstößen

Die Raiffeisenkasse Ritten Gen. hat ein internes System eingeführt, das es ermöglicht, mutmaßliche Verstöße gegen nationale und EU-Vorschriften sowie gegen die Grundsätze des Organisations- und Verwaltungsmodells, das gemäß des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 angenommen wurde, zu melden.

Wer kann eine Meldung machen?

Es können nachfolgende Subjekte eine Meldung machen: Voraussetzung für die Meldung ist eines der genannten Rechtsverhältnisse mit der Raiffeisenkasse Ritten.

Wie wird eine Meldung gemacht?

Die Raika Ritten hat einen Meldekanal eingerichtet, der die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers auf elektronischem Wege gewährleistet. Die Plattform ermöglicht Meldungen in schriftlicher oder mündlicher Form. Der Zugang zur Plattform für die Eingabe von Meldungen erfolgt über den folgenden Link: Die Handbücher der IT-Plattform werden den Benutzern über diesen Link zur Verfügung gestellt. Die Meldung muss die Identifizierung der meldenden Partei ermöglichen, sofern dies von den normativen Vorschriften vorgesehen ist, und muss eine detaillierte Beschreibung der Tatsachen und Verhaltensweisen enthalten, die als Verstoß gegen die Vorschriften angesehen werden, wobei nach Möglichkeit auch die Dokumente, die normativen Vorschriften, die als verletzt angesehen werden, und alle anderen für die Untersuchung der behaupteten Tatsachen nützlichen Beweise angegeben werden. Schließlich ist der Hinweisgeber verpflichtet zu erklären, ob er ein persönliches Interesse an der Meldung hat.
Der Kanal sieht nicht vor, dass Beschwerden und Klagen persönlicher Natur eingereicht werden können.
Die gemeldeten Informationen werden mit größter Sorgfalt und absoluter Vertraulichkeit behandelt.
Die personenbezogenen Daten und Informationen, welches die Bank, an das die Meldung gesandt wird, erhalten hat, werden von ihr in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher zum Zweck der entsprechenden Verwaltung in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet. Die Daten werden nicht länger als 5 Jahre nach dem endgültigen Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.

Externe Kanäle des Unternehmens

Personen, welche eine Meldung machen möchten, werden ermutigt vorrangig die angebotenen internen Kanäle zu benützen und nur unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine externe Meldung direkt an die zuständigen Behörden zu machen.
In Italien ist es möglich eine externe Meldung an die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) zu machen, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen zum Zeitpunkt der Meldung erfüllt ist: Die meldende Person kann sich auch an die ANAC wenden, um Vergeltungsmaßnahmen zu melden, die sie aufgrund einer Meldung erlitten hat.
Externe Berichte an die ANAC können in der auf der institutionellen Website der Behörde vorgesehenen Weise erfolgen.
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Die Raiffeisenkasse Ritten Gen., die hauptsächlich im Bankengeschäft tätig ist, ist bei der IVASS in Sektion D unter der Nummer D000026928 registriert und unterliegt deren Aufsicht. Die entsprechende Registrierung kann auf der Homepage der IVASS eingesehen werden.
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