Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden und Streitbeilegung
Im Falle eines Streits mit der Bank kann der Kunde eine Beschwerde einreichen,
die persönlich am Schalter mit Quittung, mittels normaler Post oder Einschreiben mit Rückschein, Fax,
E-Mail oder PEC - an folgende Adressen übergeben wird:
Raiffeisenkasse Ritten Gen. | Cassa Rurale Renon Soc. coop.
Beschwerdestelle
Dorfstraße, 7 - 39054 Klobenstein (BZ)
Fax: 0471 357555
E-mail: beschwerdestelle@raikaritten.it
Pec: info@pec.raikaritten.it
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden die Bearbeitungsmödalitäten der Beschwerde auf dessen Anfrage oder in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung des Eingangs der Beschwerde mitzuteilen.
Am 12. August 2020 erließ die Banca d'Italia neue Bestimmungen betreffend außergerichtliche Schlichtungssysteme für Streitigkeiten im Bereich Bank- und Finanzdienstleistungen, die die Höchstfristen für die Beantwortung der Kundenbeschwerden durch die Intermediäre geändert haben.
Gemäß den Vorschriften der Aufsichtsbehörde muss die Bank daher ab dem 1. Oktober 2020 wie folgt antworten:
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innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Zahlungsdienstleistungen betrifft (z.B. Prepaid-Karten, Debitkarten, Kreditkarten, etc.). Falls die Bank aus außerordentlichen Gründen nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten kann, wird sie dem Kunden eine vorläufige Antwort senden, in der die Gründe für die Verzögerung klar angegeben sind, und den Zeitpunkt festlegen, innerhalb dessen der Kunde die endgültige Antwort erhalten wird, jedoch nicht länger als 35 Arbeitstage;
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innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Versicherungspolizzen betrifft, die von der Bank als Versicherungsvermittler platziert wurden;
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innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Bank- und Finanzprodukte und -dienstleistungen betrifft (z.B. Girokonten, Darlehen, Finanzierungen...);
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innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Wertpapierdienstleistungen betrifft.
Wenn der Kunde nicht zufrieden ist oder keine Antwort innerhalb der vorgegebenen Fristen erhalten hat, kann er sich vor einer gerichtlichen Klageerhebung an eine der folgenden Stellen wenden:
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT BANK- UND FINANZDIENSTLEISTUNGEN:
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an das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen (Arbitro Bancario Finanziario ABF). Informationen zur Kontaktaufnahme mit ABF erhalten Sie unter der gebührenfreien Nummer 800.196969, auf der Website www.arbitrobancariofinanziario.it, wo auch die territorial zuständigen Kollegien mit entsprechenden Adressen und Telefonnummern angegeben sind. Alternativ können Sie sich an die Filialen der Banca d'Italia wenden oder die Bank direkt fragen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Kunden, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden;
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an die Schlichtungsstelle für das Bank- und Finanzwesen BancariaConciliatore Bancario Finanziario – Associazione per la soluzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR), für die Aktivierung eines Mediationsverfahrens, das darauf abzielt, eine Vereinbarung zu erzielen, mit Unterstützung eines unabhängigen Schlichters. Für diesen Dienst können Sie sich an den Conciliatore Bancario Finanziario (im Register des Justizministeriums eingetragene Körperschaft) wenden, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel. 06.674821, Website Conciliatore Bancario Finanziario;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, das im speziellen Register des Justizministeriums eingetragen ist;
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIENSTLEISTUNGEN UND TÄTIGKEITEN IM WERTPAPIERBEREICH
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an das Schiedsgericht für Finanzstreitigkeiten (Arbitro per le Controversie Finanziarie ACF)): bei Streitigkeiten bezüglich der Nichteinhaltung der Informations-, Fairness- und Transparenzpflichten der Bank gegenüber den Anlegern i) bis zu 500.000 Euro, wenn die Beschwerde die Forderung einer Geldsumme beinhaltet; ii) ohne Begrenzung des Betrags in allen anderen Fällen. Schäden, die nicht unmittelbare und direkte Folge des Verstoßes des Intermediärs gegen die oben genannten Pflichten sind und die keine finanzielle Natur haben, fallen nicht in die Zuständigkeit des ACF. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Arbitro per le Controversie Finanziarie;
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an die Schlichtungsstelle für das Bank- und Finanzwesen - Associazione per la soluzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR, für die Aktivierung eines Mediationsverfahren, das darauf abzielt, eine Einigung zu erzielen, mit Unterstützung eines unabhängigen Schlichters. Für diesen Dienst können Sie sich an den Conciliatore Bancario Finanziario (im Register des Justizministeriums eingetragene Körperschaft) wenden, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel. 06.674821, Website Conciliatore Bancario Finanziario;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, die im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen ist.
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT VON DER BANK PLATZIERTEN VERSICHERUNGSPOLIZZEN:
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an die Aufsichtsbehörde der Versicherung - Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni (IVASS). Informationen zur Kontaktaufnahme mit IVASS finden Sie auf der Website www.ivass.it. Die Entscheidung von IVASS beeinträchtigt in jedem Fall nicht die Möglichkeit des Kunden, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden;
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an die nationale Kommission für die Gesellschaften und die Börse - Commissione nazionale per le società e la Borsa (Consob). Bei Beschwerden über die Einhaltung der Bestimmungen des Einheitstextes für die Finanzintermediation und der entsprechenden Durchführungsnormen zur ordnungsgemäßen Erstellung des KID und zum Vertrieb von Anlageversicherungsprodukten (IBIPs) durch die für die Versicherungsvermittlung gemäß Artikel 1 Buchstabe w-bis) des TUF (Gesetzesdekret 24. Februar 1998, Nr. 58 - Einheitstext der Bestimmungen für die Finanzintermediation) zugelassenen Rechtssubjekte, d.h. eingetragen im Abschnitt D des RUI, Informationen zur Kontaktaufnahme mit CONSOB finden Sie auf der Website www.consob.it;
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an die Aufsichtsbehörde der Pensionsfonds - Commissione di vigilanza sui fondi pensione (COVIP) für Beschwerden im Zusammenhang mit Zusatzrentenformen (PIP und offene Pensionsfonds), schriftlich an COVIP - Commissione di vigilanza sui fondi pensione - Piazza Augusto Imperatore, 27 - 00186 Roma. Informationen zur Kontaktaufnahme mit COVIP finden Sie auf der Website www.covip.it;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, die im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen ist (verfügbar auf der Website www.giustizia.it).
Es sei daran erinnert, dass gemäß Artikel 5 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, Nr. 28 und dessen nachfolgender Änderungen die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Versicherungs-, Bank- und Finanzverträgen eine Bedingung für die Einreichung einer gerichtlichen Klage ist.