_
Beschwerden und Streitbeilegung

Beschwerden und Streitbeilegung

Im Falle eines Streits mit der Bank kann der Kunde eine Beschwerde einreichen, die persönlich am Schalter mit Quittung, mittels normaler Post oder Einschreiben mit Rückschein, Fax, E-Mail oder PEC - an folgende Adressen übergeben wird:

Raiffeisenkasse Ritten Gen. | Cassa Rurale Renon Soc. coop.
Beschwerdestelle
Dorfstraße, 7 - 39054 Klobenstein (BZ) Fax: 0471 357555
E-mail: beschwerdestelle@raikaritten.it
Pec: info@pec.raikaritten.it

Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden die Bearbeitungsmödalitäten der Beschwerde auf dessen Anfrage oder in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung des Eingangs der Beschwerde mitzuteilen.

Die Bank muss auf Beschwerden wie folgt antworten: Wenn der Kunde nicht zufrieden ist oder keine Antwort innerhalb der vorgegebenen Fristen erhalten hat, kann er sich vor einer gerichtlichen Klageerhebung an eine der folgenden Stellen wenden: Es sei daran erinnert, dass gemäß Artikel 5 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, Nr. 28 und dessen nachfolgender Änderungen die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Versicherungs-, Bank- und Finanzverträgen eine Bedingung für die Einreichung einer gerichtlichen Klage ist.

Dokumente

SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR FINANZSTREITIGKEITEN

Der Schlichter für Finanzstreitigkeiten (ACF), eingerichtet von der Consob, ist ein Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anlegern und Finanzintermediären im Falle von Verstößen gegen die Pflichten zur Sorgfalt, Korrektheit, Information und Transparenz, die die Intermediäre bei der Erbringung von Anlagedienstleistungen oder bei der kollektiven Vermögensverwaltung einhalten müssen, sowie gegen die Pflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 1286/2014 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (betreffend die Dokumente mit den wesentlichen Informationen zu verpackten Anlage- und Versicherungsprodukten für Kleinanleger – PRIIPs), einschließlich grenzüberschreitender Streitigkeiten und solcher, die unter die EU-Verordnung Nr. 524/2013 fallen (Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union).
Nur Kleinanleger (also Investoren, die keine qualifizierten Gegenparteien oder professionellen Kunden sind) können sich an den ACF wenden, für Schadensersatzforderungen bis zu 500.000 Euro. Im Falle von Schadensersatzanträgen erkennt der Schlichter nur jene Schäden an, die unmittelbare und direkte Folge eines Verstoßes der Bank gegen die oben genannten Pflichten sind, unter Ausschluss immaterieller Schäden.
Die Intermediäre sind verpflichtet, dem ACF beizutreten.
Der ACF gewährleistet Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Beurteilung. Er ist ein Instrument, das es dem Anleger ermöglicht, eine Entscheidung über die Streitigkeit in kurzer Zeit, kostenlos und ohne Anwaltszwang zu erhalten.
Der Antrag kann vom Anleger persönlich, über eine Verbraucherschutzorganisation oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden, sofern in Bezug auf dieselben Tatsachen: Mehrere Personen können den Antrag nur gemeinsam stellen, wenn sie Inhaber desselben Streitverhältnisses sind.
Die Antragstellung erfolgt online über die Website des ACF (www.acf.consob.it
Logo Cassa Centrale Banca
Die Raiffeisenkasse Ritten Gen., die hauptsächlich im Bankengeschäft tätig ist, ist bei der IVASS in Sektion D unter der Nummer D000026928 registriert und unterliegt deren Aufsicht. Die entsprechende Registrierung kann auf der Homepage der IVASS eingesehen werden.
© 2018 Raiffeisenkasse Ritten Gen. | Str.-Nr. 00182850214 | Mwst-Nr. 02529020220