Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden und Streitbeilegung
Im Falle eines Streits mit der Bank kann der Kunde eine Beschwerde einreichen,
die persönlich am Schalter mit Quittung, mittels normaler Post oder Einschreiben mit Rückschein, Fax,
E-Mail oder PEC - an folgende Adressen übergeben wird:
Raiffeisenkasse Ritten Gen. | Cassa Rurale Renon Soc. coop.
Beschwerdestelle
Dorfstraße, 7 - 39054 Klobenstein (BZ)
Fax: 0471 357555
E-mail: beschwerdestelle@raikaritten.it
Pec: info@pec.raikaritten.it
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden die Bearbeitungsmödalitäten der Beschwerde auf dessen Anfrage oder in jedem Fall zum Zeitpunkt der Bestätigung des Eingangs der Beschwerde mitzuteilen.
Die Bank muss auf Beschwerden wie folgt antworten:
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innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Zahlungsdienstleistungen betrifft (z.B. Prepaid-Karten, Debitkarten, Kreditkarten, etc.). Falls die Bank aus außerordentlichen Gründen nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten kann, wird sie dem Kunden eine vorläufige Antwort senden, in der die Gründe für die Verzögerung klar angegeben sind, und den Zeitpunkt festlegen, innerhalb dessen der Kunde die endgültige Antwort erhalten wird, jedoch nicht länger als 35 Arbeitstage;
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innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Versicherungspolizzen betrifft, die von der Bank als Versicherungsvermittler platziert wurden;
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innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Bank- und Finanzprodukte und -dienstleistungen betrifft (z.B. Girokonten, Darlehen, Finanzierungen...);
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innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt, wenn die Beschwerde Wertpapierdienstleistungen betrifft.
Wenn der Kunde nicht zufrieden ist oder keine Antwort innerhalb der vorgegebenen Fristen erhalten hat, kann er sich vor einer gerichtlichen Klageerhebung an eine der folgenden Stellen wenden:
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT BANK- UND FINANZDIENSTLEISTUNGEN:
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an das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen (Arbitro Bancario Finanziario ABF). Informationen zur Kontaktaufnahme mit ABF erhalten Sie unter der gebührenfreien Nummer 800.196969, auf der Website www.arbitrobancariofinanziario.it, wo auch die territorial zuständigen Kollegien mit entsprechenden Adressen und Telefonnummern angegeben sind. Alternativ können Sie sich an die Filialen der Banca d'Italia wenden oder die Bank direkt fragen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Kunden, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden;
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an die Schlichtungsstelle für das Bank- und Finanzwesen BancariaConciliatore Bancario Finanziario – Associazione per la soluzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR), für die Aktivierung eines Mediationsverfahrens, das darauf abzielt, eine Vereinbarung zu erzielen, mit Unterstützung eines unabhängigen Schlichters. Für diesen Dienst können Sie sich an den Conciliatore Bancario Finanziario (im Register des Justizministeriums eingetragene Körperschaft) wenden, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel. 06.674821, Website Conciliatore Bancario Finanziario. Es bleibt die Möglichkeit bestehen, die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen, falls die Schlichtung ohne eine Einigung endet.;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, das im speziellen Register des Justizministeriums eingetragen ist;
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIENSTLEISTUNGEN UND TÄTIGKEITEN IM WERTPAPIERBEREICH
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Schiedsgericht für Finanzstreitigkeiten (Arbitro per le Controversie Finanziarie ACF)): Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Zuständigkeit des ACF wird auf die Informationsschrift gemäß der Verordnung über den Schiedsrichter für Finanzstreitigkeiten verwiesen, die in diesem Abschnitt veröffentlicht ist. Das dem Anleger eingeräumte Recht, sich an den ACF zu wenden, ist unabdingbar und kann jederzeit ausgeübt werden, selbst wenn in den Verträgen Klauseln enthalten sind, die die Streitigkeit anderen außergerichtlichen Schlichtungsstellen zuweisen. Informationen darüber, wie man sich an den ACF wenden kann, sind auf der Seite Arbitro per le Controversie Finanziarie verfügbar;
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an die Schlichtungsstelle für das Bank- und Finanzwesen - Associazione per la soluzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR. Der Kunde kann ein Mediationsverfahren einleiten, das darin besteht, mit Unterstützung eines unabhängigen Schlichters zu versuchen, eine Einigung mit der Bank zu erzielen. Für diesen Dienst können Sie sich an den Conciliatore Bancario Finanziario (im Register des Justizministeriums eingetragene Körperschaft) wenden, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel. 06.674821, Website Conciliatore Bancario Finanziario;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, die im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen ist.
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IM FALLE VON STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT VON DER BANK PLATZIERTEN VERSICHERUNGSPOLIZZEN:
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an die Aufsichtsbehörde der Versicherung - Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni (IVASS). Informationen zur Kontaktaufnahme mit IVASS finden Sie auf der Website www.ivass.it. Die Entscheidung von IVASS beeinträchtigt in jedem Fall nicht die Möglichkeit des Kunden, sich an die ordentliche Gerichtsbehörde zu wenden;
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an die nationale Kommission für die Gesellschaften und die Börse - Commissione nazionale per le società e la Borsa (Consob). Bei Beschwerden über die Einhaltung der Bestimmungen des Einheitstextes für die Finanzintermediation und der entsprechenden Durchführungsnormen zur ordnungsgemäßen Erstellung des KID und zum Vertrieb von Anlageversicherungsprodukten (IBIPs) durch die für die Versicherungsvermittlung gemäß Artikel 1 Buchstabe w-bis) des TUF (Gesetzesdekret 24. Februar 1998, Nr. 58 - Einheitstext der Bestimmungen für die Finanzintermediation) zugelassenen Rechtssubjekte, d.h. eingetragen im Abschnitt D des RUI, Informationen zur Kontaktaufnahme mit CONSOB finden Sie auf der Website www.consob.it;
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an die Aufsichtsbehörde der Pensionsfonds - Commissione di vigilanza sui fondi pensione (COVIP) für Beschwerden im Zusammenhang mit Zusatzrentenformen (PIP und offene Pensionsfonds), schriftlich an COVIP - Commissione di vigilanza sui fondi pensione - Piazza Augusto Imperatore, 27 - 00186 Roma. Informationen zur Kontaktaufnahme mit COVIP finden Sie auf der Website www.covip.it;
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an eine andere spezialisierte Mediationsstelle, die im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen ist (verfügbar auf der Website www.giustizia.it).
Es sei daran erinnert, dass gemäß Artikel 5 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2010, Nr. 28 und dessen nachfolgender Änderungen die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit Versicherungs-, Bank- und Finanzverträgen eine Bedingung für die Einreichung einer gerichtlichen Klage ist.
SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR FINANZSTREITIGKEITEN
Der Schlichter für Finanzstreitigkeiten (ACF), eingerichtet von der Consob, ist ein Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anlegern und Finanzintermediären im Falle von Verstößen gegen die Pflichten zur Sorgfalt, Korrektheit, Information und Transparenz, die die Intermediäre bei der Erbringung von Anlagedienstleistungen oder bei der kollektiven Vermögensverwaltung einhalten müssen, sowie gegen die Pflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 1286/2014 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (betreffend die Dokumente mit den wesentlichen Informationen zu verpackten Anlage- und Versicherungsprodukten für Kleinanleger – PRIIPs), einschließlich grenzüberschreitender Streitigkeiten und solcher, die unter die EU-Verordnung Nr. 524/2013 fallen (Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union).
Nur Kleinanleger (also Investoren, die keine qualifizierten Gegenparteien oder professionellen Kunden sind) können sich an den ACF wenden, für Schadensersatzforderungen bis zu 500.000 Euro. Im Falle von Schadensersatzanträgen erkennt der Schlichter nur jene Schäden an, die unmittelbare und direkte Folge eines Verstoßes der Bank gegen die oben genannten Pflichten sind, unter Ausschluss immaterieller Schäden.
Die Intermediäre sind verpflichtet, dem ACF beizutreten.
Der ACF gewährleistet Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Beurteilung. Er ist ein Instrument, das es dem Anleger ermöglicht, eine Entscheidung über die Streitigkeit in kurzer Zeit, kostenlos und ohne Anwaltszwang zu erhalten.
Der Antrag kann vom Anleger persönlich, über eine Verbraucherschutzorganisation oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden, sofern in Bezug auf dieselben Tatsachen:
- keine anderen außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung oder schiedsgerichtliche bzw. gerichtliche Verfahren anhängig sind und keine Erklärung der Unzulässigkeit oder ein Mediationsbeschluss vorliegt;
- zuvor eine Beschwerde bei der Bank eingereicht wurde, die ganz oder teilweise abgelehnt wurde, oder mehr als 60 Tage seit der Einreichung vergangen sind, ohne dass die Bank dem Anleger ihre Entscheidung mitgeteilt hat;
- der Schlichter nicht bereits eine Sachentscheidung getroffen hat;
- keine Sachentscheidung, auch keine rechtskräftige, im Rahmen eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens ergangen ist.
Mehrere Personen können den Antrag nur gemeinsam stellen, wenn sie Inhaber desselben Streitverhältnisses sind.
Die Antragstellung erfolgt online über die Website des ACF (
www.acf.consob.it