Mitglieder
Mitglieder
Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder der Raika Ritten können natürliche
und juristische Personen werden, außerdem
ordnungsgemäß gegründete Gesellschaften jeder
Art, Konsortien, Körperschaften und Vereine, die im
Tätigkeitsgebiet der Genossenschaft ihren Wohnsitz
oder Sitz haben oder dort dauerhaft ihre Tätigkeit
ausüben.
Wie wird man Mitglied?
Wer Mitglied werden möchte, stellt einen
schriftlichen Antrag an den Verwaltungsrat.
Dieser befindet innerhalb von 90 Tagen über die
Aufnahme. Im Fall der Zusage wird der oder die
Interessierte aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen
die beantragten Aktien zu zeichnen. Nach erfolgter
Zahlung wird die Mitgliedschaft eingetragen.
Welche Aufgaben hat ein Mitglied?
Mitglieder haben Gesellschafts-, Vermögens- und
Stimmrechte. Sie nehmen an der Vollversammlung
teil, sind an der Dividende beteiligt und können
Dienste und Vorteile der Genossenschaft in
Anspruch nehmen.