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Whistleblowing
Whistleblowing

„Whistleblowing“ - Das System zur Meldung von Verstößen

Die Raiffeisenkasse Ritten Gen. hat ein internes System eingeführt, um die Meldung von mutmaßlichen Verstößen gegen nationale Rechtsvorschriften, Vorschriften der Europäischen Union sowie gegen die Grundsätze des gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 eingeführten Organisations-, Management- und Kontrollmodells zu ermöglichen.

Wer kann eine Meldung einreichen

Eine Meldung kann von folgenden Personen eingereicht werden: Zum Zwecke der Meldung müssen die oben genannten Rechtsverhältnisse mit der Raiffeisenkasse Ritten Gen. bestehen oder bestanden haben.

Was kann gemeldet werden

Gegenstand einer Meldung sind Verhaltensweisen, Handlungen und Unterlassungen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der Raiffeisenkasse Ritten Gen. beeinträchtigen, welche dem Meldenden im Arbeitskontext bekannt geworden sind und die in Folgendem bestehen: Keine Whistleblowing-Meldungen sind:

Wie kann eine Meldung eingereicht werden

Die Gesellschaft hat einen internen Meldekanal eingerichtet, der durch IT-Modalitäten die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden, der betroffenen Person (Gemeldeten), etwaiger anderer beteiligter Personen sowie des Inhalts der Meldung und der dazugehörigen Dokumentation gewährleistet.
Die Plattform ermöglicht die Meldung in schriftlicher oder mündlicher Form.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Ritten Gen. m. b. H. hat den Verantwortlichen für die internen Meldesysteme und dessen Stellvertreter ernannt. Um sicherzustellen, dass die für den Empfang der Meldung zuständige Person der eventuell gemeldeten Person weder hierarchisch noch funktionell unterstellt ist, nicht selbst der mutmaßliche Verursacher des Verstoßes ist und kein potenzielles Eigeninteresse an der Meldung hat, welches die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Urteils beeinträchtigen könnte, muss der Meldende den Zuständigkeitsbereich des Sachverhalts angeben, den er melden möchte: Der Zugriff auf die Plattform zur Eingabe von Meldungen muss über die folgenden Links erfolgen: Den Nutzern werden die Benutzerhandbücher der IT-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Meldung muss die Identifizierung des Meldenden ermöglichen und eine detaillierte Beschreibung der Tatsachen und Verhaltensweisen enthalten, die als im Widerspruch zu den Vorschriften stehend erachtet werden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Dokumente, die als verletzt angesehenen Regeln und andere nützliche Beweise angegeben werden, um die Überprüfung des beanstandeten Sachverhalts durchzuführen. Der Meldende ist ferner verpflichtet, zu erklären, ob er ein persönliches Interesse an der Meldung hat.
Der Kanal bietet nicht die Möglichkeit, Beschwerden und Reklamationen persönlicher Natur einzureichen.
Die erlangten Informationen werden mit größter Sorgfalt und absoluter Vertraulichkeit behandelt.

Die personenbezogenen Daten und Informationen, die von der Raiffeisenkasse Ritten Gen., an die die Meldung gesendet wird, erhoben werden, werden von dieser als Verantwortliche für die Datenverarbeitung zur entsprechenden Bearbeitung in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet. Die Daten werden nicht länger als 5 Jahre nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aufbewahrt.

Externe Kanäle außerhalb der Raiffeisenkasse Ritten Gen.

In erster Linie werden meldende Personen ermutigt, die internen Kanäle zu nutzen. Unter bestimmten Bedingungen können sie jedoch eine externe Meldung direkt an die zuständigen Behörden richten. Eine externe Meldung kann in Italien an die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) gerichtet werden, wenn zum Zeitpunkt ihrer Einreichung eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die meldende Person kann sich auch an die ANAC wenden, um eventuelle Repressalien zu melden, die sie infolge einer Meldung erlitten hat.

Externe Meldungen an die ANAC können gemäß den auf der institutionellen Website der Behörde vorgesehenen Modalitäten vorgenommen werden.

Meldende Personen können eine Meldung auch durch öffentliche Offenlegung (z. B. Presse oder soziale Netzwerke) vornehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Möglichkeit der Anzeige bei den zuständigen nationalen Gerichts- und Rechnungsprüfungsbehörden bleibt unberührt.
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Die Raiffeisenkasse Ritten Gen., die hauptsächlich im Bankengeschäft tätig ist, ist bei der IVASS in Sektion D unter der Nummer D000026928 registriert und unterliegt deren Aufsicht. Die entsprechende Registrierung kann auf der Homepage der IVASS eingesehen werden.
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