_
Hinweis zum Gesetzesdekret Nr. 61 vom 1. Juni 2023
Newsroom

Hinweis zum Gesetzesdekret Nr. 61 vom 1. Juni 2023

23.06.2023
Dringende Maßnahmen zur Bewältigung der durch die Überschwemmungen am oder nach dem 1. Mai 2023 verursachten Notlage in Emilia Romagna, Marchen und Toscana.
Art. 11, Absatz 1, Buchstabe c) des genannten Gesetzesdekrets (im Folgenden der Kürze halber "Dekret") sieht vor, dass für Gesellschaften oder Unternehmen, die am 1. Mai 2023 ihren Betriebssitz in den in Anhang 1 des Dekrets genannten Gebieten hatten, ab dem 1. Mai 2023 und bis zum 30. Juni 2023 ohne Anwendung von Strafen und Zinsen ausgesetzt werden "die Zahlung von Raten für Hypotheken und Darlehen jeglicher Art, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebs- und Verbesserungskredite und gewöhnlicher Kreditgeschäfte, die von Banken sowie von Finanzvermittlern, die im Register gemäß Artikel 106 des konsolidierten Gesetzes über das Bank- und Kreditwesen eingetragen sind, auf das im Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 Bezug genommen wird, ausgezahlt werden". 385".

In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass die Bank alle notwendigen operativen Maßnahmen zur Umsetzung der genannten Bestimmung ergreift.

Wer ist davon betroffen?

Gesellschaften und Unternehmen, die am 1. Mai 2023 ihren Betriebssitz in den in Anhang 1 des Dekrets genannten Gebieten hatten (die am Ende dieser Bekanntmachung aufgeführt sind), Inhaber von Hypotheken und Darlehen mit Ratenzahlungsplan jeglicher Art, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebs- und Verbesserungskredite und gewöhnlicher Kreditgeschäfte.

Die in der oben genannten Vorschrift vorgesehene Aussetzung der Ratenzahlungen (einschließlich Kapital und Zinsen) erfolgt automatisch, ohne dass der Kunde einen Antrag stellen muss und ohne dass Strafen und Zinsen fällig werden.

Kann auf die Anwendung der Massnahmen verzichtet werden?

Kunden mit Krediten, die von der oben genannten begünstigenden Maßnahme betroffen sind und auf deren Anwendung verzichten möchten, können dies tun, indem sie sich so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 27. Juni 2023, mit der Bank in Verbindung setzen, um den Verzicht zu vereinbaren.
In diesem Fall wird die Rückzahlung des Kredits regelmäßig nach dem vereinbarten Tilgungsplan fortgesetzt.

Die Mitarbeiter der Bank stehen für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Anhänge:
zurück
Logo Cassa Centrale Banca
Raiffeisenkasse Ritten Gen.
Swift/BIC
CCRTIT2TRIT
Klobenstein
T. +39 0471 357500
Bozen
T. +39 0471 357590
Gries
T. +39 0471 357577
Empfänger-Code El. Rechnungen
ZS100U1
Oberbozen
T. +39 0471 357516
Unterinn
T. +39 0471 357515
Die Raiffeisenkasse Ritten Gen., die hauptsächlich im Bankengeschäft tätig ist, ist bei der IVASS in Sektion D unter der Nummer D000026928 registriert und unterliegt deren Aufsicht. Die entsprechende Registrierung kann auf der Homepage der IVASS eingesehen werden.
© 2018 Raiffeisenkasse Ritten Gen. | Str.-Nr. 00182850214 | Mwst-Nr. 02529020220