01.02.2025
Das Land Südtirol bietet mit dem Bausparmodell eine attraktive Möglichkeit, den Bau, Kauf oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung zu finanzieren.
Das Bauspardarlehen wird von der Raika Ritten nach Überprüfung der Voraussetzungen gewährt. Das Darlehen kann
dabei maximal doppelt so hoch ausfallen wie das Kapital, das
im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart wurde.
Für öffentlich Bedienstete, die im kollektivvertraglichen Rentenfonds eingeschrieben sind, kann der Darlehensbetrag bis zum Dreifachen ausmachen.
Alexandra Gostner, die den Bereich Bauspardarlehen der Raika Ritten betreut,
beantwortet hierzu einige Fragen:
Frau Gostner, welche konkreten Vorteile bringt das
Bausparen mit sich?
Das Bauspardarlehen wird zum Fixzinssatz von 1% gewährt.
Die maximale Darlehenshöhe für Einzelpersonen beträgt
150.000 Euro und 250.000 Euro für Paare (Ehepartner oder in
eheähnlicher Beziehung).
Neben der Immobilienfinanzierung wird gleichzeitig eine Zu-
satzrente aufgebaut, die den Lebensabend finanziell absichert.
Das angesparte Kapital verbleibt in der Rentenposition.
Welche Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen sind
erforderlich?
In Stichworten kurz erklärt ist folgendes zu beachten:
- Mindestens acht Jahre Mitgliedschaft in einem
vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds
- Ununterbrochener Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in
Südtirol
- Ein angespartes Kapital von mindestens 15.000 Euro im
Zusatzrentenfonds
- Die Immobilie muss als Erstwohnung dienen und sich in
Südtirol befinden
- Das Höchstalter für Antragsteller beträgt 65 Jahre
Muss man besondere Fristen einhalten?
Bei einem Kauf muss der Antrag vor Abschluss des notariellen
Kaufvertrages und bei Bau oder Sanierung innerhalb 18 Mona-
te ab Baugenehmigung oder ab Datum der Baubeginnmeldung
gemacht werden (Auf jeden Fall vor Bauabschluss!).