19.03.2020
Nach Vorbild des Arbeitstisches der lokalen Banken und auf Empfehlung unseres Spitzeninstitutes Cassa Centrale Banca hat die Raiffeisenkasse Ritten folgende Maßnahmen erarbeitet, um Familien und Unternehmer in der von der Corona- Epidemie ausgelösten Wirtschaftskrise zu unterstützen.
Familien und Unternehmen können auf unbürokratische Weise um Folgendes ansuchen:
- Stundung bis zu zwölf Monate für Kredite mit mittel-/langfristiger Laufzeit
- Verlängerung der Laufzeit bis zu 24 Monate, um von einer verminderten Rate profitieren zu können.
Diese Maßnahmen beinhalten weder Zusatzkosten noch Zinsänderungen für die Kunden.
Bedingung ist, dass es sich zum Zeitpunkt der Anfrage um einen ordnungsgemäß bedienten Kredit („in bonis“) handelt. Bei Finanzierungen, bei denen es persönliche Bürgschaften von Seiten Dritter oder von Garantiekonsortien bzw. Garantiefonds gibt, ist es erforderlich, dass die Zustimmung der Bürgen vorliegt.
Diese Begünstigungen können nicht für Finanzierungen, deren Laufzeit in den letzten 24 Monaten bereits verlängert worden ist oder für die bereits eine gänzliche oder teilweise Stundung der Raten eingeräumt wurde, nicht in Anspruch genommen.
Trotzdem wird die Raiffeisenkasse Ritten aber auch solche Anfragen um Aussetzung prüfen, bzw. von Seiten jener Kunden, denen in der Vergangenheit bereits Stundungen eingeräumt wurden und/oder mit ausstehenden, bereits fälligen Raten.
Für jene Kredite, die hingegen im Rahmen des Rotationsfonds ex LG 9/1991 gewährt wurden, wird derzeit ein gemeinsames Vorgehen in Abstimmung mit der Landesverwaltung geprüft.
Die angeführten Maßnahmen sind eine erste Initiative der Raiffeisenkasse Ritten und können mit Maßnahmen von Seiten der Regierung oder mit Initiativen des Landes Südtirol ergänzt werden. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft – d.h. neben der Liquidität auch die Mitarbeiter der Unternehmen – bestmöglich zu unterstützen.