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Verschärfte EU-Regeln bei Zahlungsverzug
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Verschärfte EU-Regeln bei Zahlungsverzug

29.12.2020
Trotz Pandemie haben sich die EU-weiten Regeln bei Ausfallspositionen von Privatpersonen und Unternehmen verschärft. Christian Vieider leitet bei der Raika Ritten die Kreditüberwachung und erklärt die Neuerungen.
Was hat sich für Betriebe und Privatpersonen mit Bankschulden seit Jahresbeginn verändert?
Christian Vieider: Die neuen Regeln der Europäischen Bankenaufsicht wurden über die Banca D’Italia in Italien eingeführt. Ab sofort wird man auch in Südtirol schneller als bisher zum „schlechten Schuldner“. Die sogenannte Erheblichkeitsschwelle wurde von 5 auf 1 Prozent deutlich herabgesenkt. Das bedeutet, dass jemand, der mit einem Prozent seiner Gesamtschulden bei der Bank in Zahlungsrückstand gerät oder seine Kreditlinie um einen Prozentpunkt überzieht, automatisch als Ausfall eingestuft wird. Der geschuldete Gesamtwert muss bei Privatpersonen über 100 Euro liegen, bei Betrieben über 500 Euro.

Was heißt das für den Schuldner oder die Schuldnerin?
Christian Vieider: Es bleibt bei den bisherigen 90 zulässigen Überziehungstagen. Doch die Methode der Berechnung hat sich verändert. Bis Jahresende 2020 wurde der durchschnittliche Wert von 90 Tagen herangezogen oder der Überziehungswert an einem bestimmten Stichtag wie zum Beispiel am Monatsende festgestellt. Jetzt ist es so, dass ein Kunde bei Nichteinhaltung der Kriterien an 90 aufeinanderfolgenden Tagen als Ausfall bewertet werden muss. Es ist dann auch nicht mehr möglich, andere Positionen wie nicht ausgeschöpfte Kreditlinien mit den ausständigen Zahlungen zu verrechnen. Was passiert in diesem Fall? Christian Vieider: Der Kunde oder die Kundin wird an die Risikozentrale der Banca D’Italia und an weitere Datenbanken gemeldet, verliert den Status als „guter Schuldner“ (in Bonis) und die Position des Betroffenen verschlechtert sich gravierend – nicht nur den Banken, sondern auch anderen Dienstleistern gegenüber, die ebenfalls Zugang zu den relevanten Datenbanken haben.

Was heißt das für die Bonität?
Christian Vieider: Die Bonität des Kunden oder der Kundin ist für längere Zeit beeinträchtigt. Eine entsprechend eingetragene Person oder ein betroffenes Unternehmen kommt kurzfristig schwerer an Kredite, die Kreditkonditionen können sich verschlechtern. Die Position als „schlechter Schuldner“ bleibt 90 Tage aufrecht und kann erst danach saniert werden.

Was bedeutet diese neue Verordnung für die Raika Ritten?
Christian Vieider: Diese neue EUVerordnung wird auch in unserer Bank zusätzliche Ausfallpositionen mit sich bringen, die Corona-Krise tut ihres dazu. Obwohl wir es begrüßen würden, wird der Vollzug dieser neuen Verordnung aufgrund der Pandemie nicht verschoben.

Auch die 12-Monats-Stundungen, die im vergangenen Jahr zwischen Land Südtirol und den Banken ausgehandelt wurden, laufen demnächst aus. Wie geht es für nicht zahlungskräftige Kundinnen und Kunden weiter?
Christian Vieider: Im Frühjahr müssen einige Unternehmen und Privatpersonen ihren gestundeten Verpflichtungen nachkommen. Für manche wird es herausfordernd. All jenen, die mit Schwierigkeiten rund um ihre Zahlungsverpflichtungen rechnen, rate ich, so schnell wie möglich das Gespräch mit uns zu suchen, damit wir an Lösungen arbeiten können. Es ist wichtig, dass die Kundinnen und Kunden die neuen Regeln nicht auf die leichte Schulter nehmen, zumal das wesentlich härter bestraft wird als bisher.

Für weitere Informationen hat die Bank ein spezielles Informationsblatt erstellt, das auf dieser Website (in italienischer Sprache) eingesehen werden kann.

Die vollständigen Leitlinien in Deutsch können auf der Webseite der EBA abgerufen werden.
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